Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Verbandes für Messie-Syndrom Betroffene Österreich
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen dem Verband für Messie-Syndrom Betroffene Österreich (im Folgenden „Verband“) und den Kunden, die Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
1.2. Diese AGB gelten für alle vom Verband angebotenen Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beratung, Vermittlung und Überwachung der Durchführung von Leistungen durch Partnerunternehmen.
1.3. Die Durchführung von physischen Arbeiten wie Entrümpelungen, Reinigungen und ähnlichen Dienstleistungen erfolgt ausschließlich durch unabhängige Partnerunternehmen, die vom Verband geprüft und vermittelt werden. Der Verband tritt hierbei ausschließlich als Vermittler und Aufsichtsorgan auf und übernimmt keine operative Verantwortung für die tatsächliche Erbringung der Dienstleistungen.
1.4. Diese AGB gelten gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher sind Personen, die ein Geschäft abschließen, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 KSchG). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, für die der Vertrag Teil ihres Unternehmens ist.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1. Der Verband bietet eine umfassende Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen für Messie-Syndrom Betroffene. Ziel ist es, Kunden bei der Organisation und Durchführung von Entrümpelungen, Reinigungen und ähnlichen Arbeiten durch Drittanbieter zu unterstützen.
2.2. Die Vermittlung von Partnerunternehmen erfolgt auf Basis spezifischer Kundenanforderungen. Der Verband übernimmt die Qualitätssicherung durch stichprobenartige Überprüfungen der ausgeführten Leistungen, ohne jedoch eine eigenständige Haftung für die tatsächliche Durchführung oder das Ergebnis der Arbeiten zu übernehmen.
2.3. Der Vertrag über die konkrete Durchführung von Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem vermittelten Partnerunternehmen geschlossen. Der Verband ist nicht Vertragspartei dieses separaten Vertrages und haftet daher nicht für Vertragsverstöße des Partnerunternehmens.
2.4. Der Verband verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zur Überwachung und Sicherstellung der Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu ergreifen. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung der Qualifikationen und Zuverlässigkeit der Partnerunternehmen vor ihrer Vermittlung.
3. Vertragsabschluss
3.1. Der Vertragsabschluss zwischen dem Verband und dem Kunden erfolgt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots, das der Kunde vorab vom Verband erhält.
3.2. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde mit der Beauftragung des Verbandes zur Beratung und Vermittlung einverstanden.
3.3. Der Verband ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Durchführbarkeit der angefragten Dienstleistungen bestehen.
4. Pflichten des Verbandes und der Kunden
4.1. Der Verband ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt auszuführen. Dazu gehört insbesondere die sorgfältige Auswahl und Vermittlung geeigneter Partnerunternehmen sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der beauftragten Leistungen.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verband alle zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Partnerunternehmen ungehinderten Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten erhalten.
5. Haftung und Gewährleistung
5.1. Der Verband haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Beratungs- und Vermittlungsleistungen.
5.2. Der Verband übernimmt keine Garantie für den Erfolg oder die Mangelfreiheit der von Partnerunternehmen erbrachten Dienstleistungen.
5.3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verband nur, sofern dadurch wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.
6. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
6.1. Die vom Verband erhobenen Entgelte für die Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen werden individuell vereinbart und sind dem Kunden vor Vertragsabschluss bekannt zu geben.
6.2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Kündigung
7.1. Der Vertrag zwischen dem Verband und dem Kunden kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
7.2. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht für beide Parteien aus wichtigem Grund, insbesondere wenn eine der Parteien gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
8.2. Der Widerruf ist mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Post) an die im Impressum angegebene Adresse zu richten.
9. EU-Streitschlichtung
9.1. Die EU-Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung, die unter folgendem Link erreichbar ist: https://ec.europa.eu/odr.
9.2. Der Verband nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Der Verband ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer und Partnerunternehmen einzusetzen.
10.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verbandes in Wien.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.